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Die Garantieabwicklung für Endverbraucher erfolgt grundsätzlich über ALLPAX, oder bei dem das ALLPAX-Produkt ursprünglich erworben worden ist.
Die Garantie ist nicht übertragbar, sondern wird dem ursprünglichen Verbraucher, der das ALLPAX-Produkt gekauft hat, solange gewährt, wie sich das Produkt in seinem Eigentum befindet.
Elektrogeräte – sofern sie keinen Stecker haben –, gasbetriebene Geräte, Kühltechnik und Kühlgeräte dürfen zur Wahrung der gesetzlichen Vorschriften und der Garantie ausschließlich von zugelassenen Fachleuten angeschlossen werden.
Die für das jeweilige Produkt vorgesehene Garantie wird von ALLPAX unter folgenden Bedingungen und Einschränkungen übernommen: Bei einem gewerblichen, bzw. industriellen Einsatz wird von einem Ein-Schicht-Betrieb ausgegangen, bei mehrschichtigem Einsatz vermindert sich die Garantielaufzeit entsprechend. ALLPAX übernimmt keine Haftung für Schäden an Geräten oder Gegenständen, die entweder die Beschädigung am ALLPAX-Produkt ausgelöst haben, oder die als Folge von Defekten eines ALLPAX-Produktes verursacht wurden, auch wenn die Möglichkeit einer Gefährdung bekannt war.Die Garantiezusage ist auf den Wert des Produktes beschränkt. ALLPAX Schadenersatzpflicht aus vorliegender Garantie ist ebenfalls - gleichgültig, auf welcher Ursache sie beruht - auf den ursprünglichen Rechnungsbetrag begrenzt.
Garantieansprüche entfallen bei technischen Veränderungen des Produktes, die nicht durch uns veranlasst wurden, Produktbeschädigungen oder -verluste durch unsachgemäße Installation oder Nutzung - wozu auch die Verwendung von Fremdzubehör zählen kann - oder wenn es auf Nachlässigkeit zurückzuführen ist. Die Garantie deckt keine Schäden, die durch Unfall, Missbrauch, Änderung, extreme Temperatureinwirkungen, Feuer, Wasser, Feuchtigkeit, Staub, Strom- oder Blitzschlag, als "höhere Gewalt" definierte Naturereignisse, normale Abnutzung oder Transportschäden verursacht wurden.
Über die in dieser Garantieerklärung ausdrücklich aufgeführten Ansprüche hinaus übernimmt ALLPAX keine weiteren Garantien - weder ausdrücklich noch stillschweigend, sofern sie nicht durch das Produkthaftungsrecht abgedeckt werden. Diese Einschränkungen finden keine Anwendung, soweit sie durch Gesetz oder Rechtsprechung für unzulässig befunden werden.