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Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz.
Diese Dienstleistung ist für eichfähige Waagen vorgesehen, die in eichpflichtigen Anwendungen eingesetzt werden sollen. Dazu zählen beispielsweise Wägungen im geschäftlichen Verkehr, in bestimmten medizinischen oder pharmazeutischen Bereichen sowie weitere Anwendungen, bei denen Messergebnisse rechtlich relevant sind.
Die Eichung bzw. Konformitätsbewertung wird passend zur bestellten Waage durchgeführt und bestätigt, dass das Gerät für den vorgesehenen eichpflichtigen Einsatz geeignet ist. Wichtig: Die Eichung muss direkt zusammen mit der Waage bestellt werden. Eine nachträgliche Ersteichung ist nicht möglich.
Für die Durchführung wird die vollständige Adresse des Aufstellungsortes benötigt. Diese Angabe ist erforderlich, da die Eichung auf den späteren Einsatzort bezogen ist.
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